Ökonomischer Mehrwert

Für jeden ein Gewinn

Die Suche nach einem geeigneten Partner oder Auftragnehmer für ein Unternehmen gleicht häufig dem Suchen einer Nadel im Heuhaufen.

Bei einer Vielzahl unterschiedlicher Bedarfe, die von der Reinraum-Produktion über die Metallbearbeitung bis hin zu Fulfillment-Dienstleistungen reichen können, wird häufiges und langes Suchen zum echten Kostenfaktor. Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen mit seinem Zugriff auf ein Netzwerk von Sozialunternehmen mit über 350 Fertigungsstandorten alles aus einer Hand bietet. Unsere Sozialunternehmen sind durchweg Spezialisten auf ihrem Gebiet und wir finden für Sie den passenden Partner für Ihre vielseitigen Vorhaben.

Ergreifen Sie Ihre wirtschaftliche Chance

Wir liefern Ihnen zu Ihren verschiedenen Vorhaben nicht nur erstklassige Qualität zu wettbewerbsfähigen Preisen aus einer Hand, sondern bieten auch weitere wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen haben die Pflicht, mindestens 5 % dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, so hat dieses Unternehmen eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten, deren Höhe wiederum von der jeweiligen Erfüllungsquote abhängt.

Platzieren Sie als Unternehmen über uns einen Auftrag in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), können Sie 50 % der in der Rechnungssumme ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre zu bezahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. So erweist sich ein Auftrag bei der gdw süd oftmals als ein wirtschaftspositives Engagement. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten in Sachen Ausgleichsabgabe für Sie bestehen.

Ausgleichsabgabe berechnen

Sie wollen wissen, ob Ihr Unternehmen eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlen muss? Erhalten Sie hier eine erste Orientierung.

Sie müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Ausgleichsabgabe pro Monat: 0,00 €

Ausgleichsabgabe pro Jahr: 0,00 €

Ihr Unternehmen muss Aufträge mit einer Arbeitsleistung in Höhe von 0,00 € an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben, um die gesamte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu vermeiden. Diese Aufträge können Sie leicht über die gdw vergeben.

Hintergrund: Mit solchen Aufträgen beschäftigen Sie indirekt Menschen mit Schwerbehinderung und können deshalb 50 % der ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Sie verfügen über eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung und müssen deshalb keine Ausgleichsabgabe zahlen.

Unsere Leistungen

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